Probleme mit den Krankenkassen
Immer häufiger versuchen Mitarbeiter diverser Krankenkassen, sich in die medizinische Behandlung einzumischen. Dabei ist gesetzlich eindeutig geregelt, dass dies unzulässig ist. Nur der behandelnde Arzt in Zusammenarbeit mit dem Patienten entscheidet über eine notwendige oder hinreichende Therapie.
Immer häufiger versuchen Mitarbeiter dieser Kassen auch, sich beim Patienten medizinische Informationen zu besorgen. Dazu schreiben sie den Betroffenen an oder greifen gleich zum Telefon, und verlangen Auskünfte über die Diagnose, den Arzt und welche Therapie geplant ist oder durchgeführt wird.
All dies ist nach meiner Ansicht rechtswidrig, denn die KK hat nicht das Recht, von Ihnen diesbezügliche Auskünfte zu verlangen. Fragen dürfen sie zwar, aber Sie als Patient sind nicht verpflichtet, darauf zu antworten. Ich empfehle hier eindringlich, freundliche aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass Sie über Ihre Erkrankung nicht gegenüber einem Nichtarzt sprechen möchten, und dass für medizinische Auskünfte der behandelnde Arzt zuständig ist.
Dabei ist es gesetzlich geregelt, welche Auskünfte ich der KK geben darf und muss. Immer wieder versenden Kassen eine nicht zugelassene Anfrage ich mich, die ich dann auch nicht beantworte. Darum versuchen sie es dann bei Betroffenen.
Manchmal drohen sie sogar mit Leistungskürzung, aber auch das ist rechtswidrig, auch wenn der Mitarbeiter der Krankenkasse irgendwelche Paragraphen aus dem Hut zaubert, die das begründen. Gerne wird hier nach meinen Erfahrungen die gesetzliche Mitwirkungspflicht des Patienten ins Felde geführt, doch die betrifft ganz andere Dinge, aber sicher nicht Ihre Auskunftspflicht gegenüber neugierigen Sachbearbeitern der Kasse.
Seien Sie also vorsichtig, was Sie der Krankenkasse mitteilen. Es könnte zu Ihrem Schaden sein.